Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Werbeagentur Insel Usedom, Inhaber: Robert Dieske – im folgenden Werbeagentur Insel Usedom genannt – und dem Vertragspartner/Kunden. Die Werbeagentur Insel Usedom erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages ist.
1. Urheber- und Nutzungsrecht
1.1 Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen gestellten Entwürfe/ Reinzeichnungen/ Bilder/ Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Werbeagentur Insel Usedom weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist zulässig. Werbeagentur Insel Usedom hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber der Werbeagentur Insel Usedom eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.
1.2 Die Werbeagentur Insel Usedom überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Werbeagentur Insel Usedom bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Werbeagentur Insel Usedom und dem Auftraggeber. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form- ist Werbeagentur Insel Usedom berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, zumindest jedoch €2.000 pro Entwurf und Einzelfall. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
1.4. Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
1.5. Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.
2. Angebote, Vergütung
2.1 Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird.
2.3 Werbeagentur Insel Usedom bleibt an ein Angebot längstens zwei Wochen nach dessen Abgabe gebunden.
3.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1 Sonderleistungen (z.B. Produktionsüberwachung) erfolgen nur auf Grundlage vorheriger Absprache. Sie werden nach Zeitaufwand erfasst und sind kostenpflichtig.
3.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Übersetzungen und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.3 Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen.
4. Zahlung und Fälligkeit
4.1 Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlung gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem die Firma Werbeagentur Insel Usedom über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Werbeagentur Insel Usedom Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Werbeagentur Insel Usedom auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.
4.3 Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz bei der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma Werbeagentur Insel Usedom ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung
5.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für Werbeagentur Insel Usedom.
5.2 Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Werbeagentur Insel Usedom berechtigt, nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.
6. Dateien/Layouts
6.1 Werbeagentur Insel Usedom ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
6.2 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich festzuhalten und gesondert zu vergüten. Werbeagentur Insel Usedom übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.
6.3 Hat Werbeagentur Insel Usedom dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
7. Belegmuster, Referenznachweise
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Werbeagentur Insel Usedom bis zu 5 einwandfreie Muster unentgeltlich. Werbeagentur Insel Usedom ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden.
8. Lieferung, Gefahrübergang
8.1 Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
8.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
8.3 Gerät Werbeagentur Insel Usedom in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von Werbeagentur Insel Usedom ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
8.5 Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
9. Beanstandungen, Haftung
9.1 Werbeagentur Insel Usedom verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln.
9.2 Werbeagentur Insel Usedom haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern Werbeagentur Insel Usedom Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
9.3 Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.
9.5 Bei berechtigten Beanstandungen ist Werbeagentur Insel Usedom unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet.
9.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.
9.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt.
9.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des Werkes bei Werbeagentur Insel Usedom anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.
9.9 Werbeagentur Insel Usedom haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern Werbeagentur Insel Usedom nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
9.10 Werbeagentur Insel Usedom übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Vertragswerkes, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist Werbeagentur Insel Usedom berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorar zu fordern, mindestens jedoch € 2.000 pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
9.11 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Werbeagentur Insel Usedom übergebenen Vorlagen/Bilder berechtigt ist und das diese Vorlagen/Bilder von Rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Werbeagentur Insel Usedom im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Werbeagentur Insel Usedom übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber der Werbeagentur Insel Usedom übergeben hat.
10. Datensicherheit, Datenschutz
10.1 Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Werbeagentur Insel Usedom ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust übernimmt Werbeagentur Insel Usedom keine Haftung.
10.2 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt Werbeagentur Insel Usedom keine Haftung.
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen/ Bilder, die an Werbeagentur Insel Usedom übergeben werden, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Werbeagentur Insel Usedom von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 Werbeagentur Insel Usedom bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des Kunden und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten von Werbeagentur Insel Usedom nicht an Dritte weiterzugeben.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, gilt der Hauptsitz der Firma Werbeagentur Insel Usedom und im Falle einer zum Zwecke des Inkassos erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle. Ist der Kunde nicht Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird hiermit ausdrücklich der Hauptsitz der Firma Werbeagentur Insel Usedom als Erfüllungsort und Gerichtstand vereinbart, falls Ansprüche gegen den Kunden (Vertragspartner, Käufer) im Mahnverfahren geltend gemacht werden.
12 Creditreform Boniversum-Information nach Art. 14 EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikations-unternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten Tag genau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung Tag genau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung Tag genau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter www.boniversum.de/bonipedia unter der Rubrik Datenlöschung.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich über einen vermuteten Datenschutzverstoß bei einer Landesdatenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für unser Unternehmen ist die Landesbeauftragten für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zuständig. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.
Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
12.2 Widerspruchsrecht
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz), widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail an selbstauskunft@boniversum.de richten. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist der Consumer Service, Tel.:02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de
13. Schlußbestimmung
13.1 Sollten einzelne dieser Bedingungen gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Rechtsunwirksames ist möglichst sinnbewahrend zu ersetzen.